Das Institut Finanzen und Steuern greift seit über 70 Jahren wissenschaftlich aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik mit Schwerpunkt im Unternehmenssteuerrecht auf. Ziel der Institutsarbeit ist es, den wissenschaftlichen Dialog zu fördern und im Rahmen des Diskurses Raum für die unterschiedlichen Perspektiven zu bieten. Besonderes Anliegen ist dabei, die steuersystematischen Zusammenhänge aktueller Themen und im Weiteren die verfassungsrechtlichen Wurzeln aufzuzeigen sowie das Zusammenspiel zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite transparent zu machen. Im Vordergrund steht die öffentliche, d.h. transparente Diskussion, die sich an die interessierte Allgemeinheit richtet und ihr auch offensteht. Oberste Priorität für das ifst hat hierbei die wissenschaftliche und politische Neutralität. Aufgearbeitet werden praxisrelevante Fragestellungen durch Studien und Analysen namhafter Mitglieder der Wissenschaft, Verwaltung, Rechtsprechung, Beratung und Wirtschaft; die Veröffentlichungen erfolgen über die renommierte ifst-Schriftenreihe und können beim ifst gegen eine Schutzgebühr bzw. beim Fachverlag Otto Schmidt bezogen werden. In seiner Funktion der wissenschaftlich ausgewogenen Institution nimmt das ifst auch auf Einladung des Deutschen Bundestages an den Anhörungen des Finanzausschusses teil. Vortragsveranstaltungen mit dem Ziel der Förderung des Steuerrechts runden den institutionellen Rahmen ab.
Seit seinem Bestehen ist das Institut Finanzen und Steuern als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Die wissenschaftliche Leitung und Geschäftsführung des Instituts Finanzen und Steuern lag von Juni 2010 bis April 2021 bei Frau Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. Seit Mai 2021 ist Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff wissenschaftlicher Direktor des Instituts Finanzen und Steuern. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern der Wissenschaft (Leitung), Wirtschaft, Rechtsprechung und Verwaltung. Das Kuratorium setzt sich aus rund 40 Personen zusammen, vertreten sind das Spektrum der Bundestagsfraktionen, die Wissenschaft, Verwaltung, Beratung, Wirtschaft und nicht zuletzt Nicht-Regierungsorganisationen.
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff
Wissenschaftliche Direktor
Berthold Welling
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Prof. Dr. Johanna Hey
MD a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock
Dr. Rainer Kambeck
Dr. Monika Wünnemann
Eva Greil
Rund 40 Persönlichkeiten insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen bilden das Kuratorium, das das Institut hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausrichtung und Themenwahl berät. Dem Kuratorium gehören oder gehörten zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses und die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen an.
Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist RA Klaus Bräunig (vormalig u.a. Geschäftsführer des Verbandes der Automobilindustrie und Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie), Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist Prof. Dr. Christian Kaeser (Leiter der Konzernsteuerabteilung der Siemens AG). Satzung
Die breite personelle Ausgestaltung des ifst-Vorstandes, der neben Vertretern der großen wirtschaftlichen Interessenverbände auch Persönlichkeiten aus der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung umfasst, dient der Abbildung eines breiten Themenspektrums und der Wahrung von Neutralität. Ergänzend hierzu wurde im Jahr 2021 ein Programmbeirat initiiert, der zur wissenschaftlichen Ausrichtung des ifst beitragen, einen breiten wissenschaftlichen Austausch gewährleisten und Impulse für neue steuer- und finanzrechtliche Themen geben soll. Der Programmbeirat ergänzt die bestehenden Organe des ifst. Mitglieder des Programmbeirates sind:
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Das Institut Finanzen und Steuern geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. In parlamentarischen und unternehmerischen Kreisen wie auch in der Finanzverwaltung erkannte man die Dringlichkeit einer Abkehr von der bisherigen klassischen Steuerpolitik. Diese sah ihre vordringliche Aufgabe drin, das Gleichgewicht des öffentlichen Haushalts sicherzustellen, indem sie eindimensional von der Ausgabenschätzung der öffentlichen Hand ausging. Dieser klassischen Steuerpolitik wurde als Idee eine bewegliche Steuerpolitik gegenübergestellt, bei der Steuergesetzgebung und Steuerverwaltungspraxis den Erfordernissen der jeweiligen wirtschaftlichen Situation angepasst werden sollten und gleichzeitig die Ausgabenschätzung der öffentlichen Hand in den Blick genommen wird. Die Initiative zu einer solch „beweglichen Steuerpolitik“ sollte ausgehen von einem „möglichst in lebensnaher Form arbeitenden Institut für Finanzen und Steuern“.
Im Spätsommer 1949 fand die Gründungsversammlung des Instituts Finanzen und Steuern in Frankfurt am Main statt. Als Träger und Mitarbeiter des Instituts wurden im Sinne des angestrebten Interessenausgleichs Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der Verwaltung mit besonderer Fachkompetenz gewählt.
Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut
Marienstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 030 92 15 31 00
E-Mail: office@ifst.de
Links: IFA, DStjG, Berliner Steuergespräche, BMF, BFH